@article{oai:ir.kagoshima-u.ac.jp:00002450, author = {川上, 省三}, issue = {2}, journal = {鹿児島大学水産学部紀要=Memoirs of Faculty of Fisheries Kagoshima University}, month = {2016-10-27}, note = {Über seine amtliche Stellung sind die nächste drei Falle gedacht 1. die Fischerei-arbeit durch die einfache Mitwirkung. 2. durch die Aufnahme der Teilmaschine. 3. durch die industielle Form des Fabriksystems. Wenn seine amtliche Aufsichtsgowalt unmittelbar Recht und Pflicht des Mitgliedes einer Arbeitgenossenschaft widerspricht, er darf nicht in die Gesellschaft eintreten. Dennoch insbesondere in 2. Falle, ist es die Frage, dass er in die Gesellschaft nicht nur eintritt, sondern auch der Direktor ist.}, pages = {188--198}, title = {漁業労働組合と船頭(漁撈長)との関係についての法社会学的考察 : 労働組合法第二条を中心として}, volume = {11}, year = {} }